Als Experten für Forstarbeiten stehen wir Privatkunden zur Seite, um sie bei der Pflege und dem Erhalt Ihrer grünen Oasen zu unterstützen.
UNSER PRIVATKUNDEN-PORTFOLIO
Preise
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Angabe von Preisen immer individuell nach Absprache und Besichtigung des Objektes erfolgt. Sichtung und Beratung sind natürlich kostenfrei.
Die Preise für Brennholz sind fix. Diese können Sie unter Berücksichtigung von Anlieferung oder Selbstabholung in unserem Brennholzverkaufsshop entnehmen.
Häufig gestellte Fragen unserer Kunden
Wann ist der richtige Zeitpunkt einen Baum zu fällen?
Laut Bundesnaturschutzgesetz §39 ist der Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich für Baumfällungen untersagt. Dies betrifft vor allem alle öffentlichen Bereiche wie Parks und Straßenbegleitgrün. Ausnahmen bestehen unter anderem in gärtnerisch genutzten Flächen (häuslicher Garten), zur Herstellung der Verkehrssicherheit (z.B. nach Sturmschäden) oder auch bei Fällungen zu Bauzwecken sowie behördlich angeordneten Maßnahmen.
Muss ich bestimmte Gesetze beachten oder Genehmigungen einholen, wenn ein Baum gefällt werden soll?
In einigen Städten und Kommunen gibt es eine Baumschutzsatzung (z.B. Speyer, Mannheim, Heidelberg, Bad Schönborn, etc.). Hier muss das Vorhaben einer Fällung angemeldet werden. Auf jeden Fall empfiehlt sich die Nachfrage bei der örtlichen Gemeinde. In den meisten Fällen können wir Ihnen hierzu auch Auskunft geben.
Wie lange dauern die Baumfällarbeiten?
Der Zeitaufwand ist von zahlreichen Einflussfaktoren abhängig. Zusammen mit Ihrem unverbindlichen Angebot erhalten Sie von uns auch eine Einschätzung über die Dauer der Fällarbeiten.